Leistungsvertrag und AGB`s zwischen:
Christoph Lischetzki Mediendesign
(Nachfolgend „CL-Medien“ genannt)
Goethestr.4
56626 Andernach
Jede Partei, die der CL-Medien GbR einen Auftrag erteilt in schriftlicher Form wie z.B. per Email, Brief oder Nachricht über mobile Endgeräte.
Vertragsbeginn / Vertragsgegenstand / Geheimhaltung
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und CL-Medien tritt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und deren schriftliche Bestätigung durch CL-Medien in Kraft. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Geschäfts- und Vertragsbedingungen.
CL-Medien verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Tatsachen und sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
Leistung
Bei Fotografie/Videoproduktion:
Die Erstellung der Aufnahmen ist bereits kostenpflichtig und selbst ohne Nachbearbeitung wir die Vergütung zu 80% fällig.
Bei Grafikdesign:
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist CL-Medien berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
Fälligkeit der Vergütung / Abnahme
Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftrags-bestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
Ein Teilbetrag (20% des vereinbarten Rechnungsbetrags) ist als Anzahlung / Buchungssicherheit bei Auftragsvergabe innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
Der Restbetrag (80% des vereinbarten Rechnungsbetrags) ist nach Fertigstellung der oben genannten Leistungen zu begleichen, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Stornierung / Widerruf
Die Auftragserteilung kann innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsvergabe widerufen werden.
Im Falle einer späteren Stornierung sind, aufgrund von Leistungsausfall durch Absage anderer potentieller Aufträge, je nach Stornierungszeitpunkt, bestimmte Anteile der Vergütung an CL-Medien zu bezahlen:
– Bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor Auftrags- / Veranstaltungsdatum beträgt die Storno-Gebühr 50% des vereinbarten Rechnungsbetrags
– Bei Stornierung innerhalb der letzten 2 Wochen vor Auftrags- / Veranstaltungsdatum beträgt die Storno-Gebühr 75% des vereinbarten Rechnungsbetrags.
Vergütungsänderung
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist CL-Medien berechtigt, den Preis / das Angebot neu zu überarbeiten und bei Nichtanerkennung durch den Kunden die Arbeiten abzubrechen.
Die bis dahin geleisteten Stunden sind mit einem Stundensatz von 100€ / h zu vergüten.
Gewährleistung
CL-Medien verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen.
Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.
CL-Medien haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungs-beschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Fremdfirmen oder andere Dritte erteilt werden, übernimmt CL-Medien gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit CL-Medien kein Auswahlverschulden trifft. CL-Medien tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
Sofern CL-Medien selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme durch CL-Medien zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
Der Auftraggeber stellt CL-Medien von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen CL-Medien stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt.
Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Bei Grafikdesign:
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung durch CL-Medien.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit und Einmaligkeit des Produktes haftet der Designer nicht.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. CL-Medien behält den Vergütungsanspruch für bereits durchgeführte Arbeiten.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller durch CL-Medien übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Auftraggeber CL-Medien von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Bei Fotografie:
Die Rechte an den Bildern gehen vollständig an das Brautpaar über. Der Auftragnehmer darf alle Bilder die während der Hochzeit vom Auftragnehmer gemacht worden sind, und an den Auftraggeber übergeben worden sind, für Eigenwerbung verwenden (Werbung oder Website). Selbstverständlich im Einklang mit dem höchsten Standard und Einfühlungsvermögen. Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen an den Auftraggeber verwendet werden.
Bei Grafikdesign:
Jeder CL-Medien erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen CL-Medien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit CL-Medien bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von CL-Medien, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt / Entwicklung.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von CL-Medien weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt CL-Medien, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten nur mit Einverständnis durch CL-Medien übertragen werden.
Schlussbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von CL-Medien.
Gerichtsstand ist der Sitz von CL-Medien, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
CL-Medien ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
AGB`s – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kann die Hochzeit auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Verlangen der vereinbarten Kosten. Sofern die Hochzeit auf Grund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Auftragnehmer realisierbar ist.
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